Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung: Einschluss: AM, L, Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfarzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ( BF17 )