
Der neue Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren.
Diese Regelungen gelten:
- Keine Einschränkungen im Führerschein
- Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
- Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, dem wurde bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Automatikfahrzeuge gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Das sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse B197:
- Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
- Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Gibt es eine Prüfung für die Führerscheinklasse B197 ?
Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltwagen ist nicht notwendig. Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe absolviert werden.
Gilt die Führerscheinklasse B197 auch im Ausland?
Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.